21. November - 20. Dezember 2024

21. November - 24. November 2024

Haus- und Platzordnung

1. Anwendungsbereich:

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung Alm Advent (nachfolgend „Veranstaltung“) in der Veranstaltungsstätte Messeplatz 1, 1020 Wien (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch Alm Advent Veranstaltungs GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ bzw. „Veranstalterin“) und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (BesucherInnen, Veranstalter bzw. Veranstalterin und deren MitarbeiterInnen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). Die Haus- oder Platzordnung wird an den zwei Eingängen angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls dürfen sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten.

2. Veranstaltungszeit/Geltungsbereich:

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung. Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen.

3. Zutrittskontrolle und Aufenthalt:

Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch den Veranstalter zu unterziehen. Der Veranstalter ist ebenfalls berechtigt stichprobenartig mitgeführte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Das Betreten des Geländes bzw. der Stubn mit großen Taschen, Trolleys und Rucksäcken ist verboten bzw. im Vorfeld mit dem Veranstalter abzustimmen und bekanntzugeben.

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen nach Punkt 7), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Selbiges gilt für Personen die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Im Einzelfall ist der Veranstalter berechtigt derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten. Verbotene Gegenstände nach Punkt 7 der Hausordnung dürfen von diesen abgenommen werden und entweder für Sie kostenpflichtig verwahrt oder mit Ihrer Zustimmung entsorgt werden.

Bei Verstößen gegen die Haus- oder Platzordnung ist der Veranstalter oder Organe der LPD Wien berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages, haben alle BesucherInnen die Veranstaltungsstätte schnellst möglich zu verlassen.

4. Jugendschutz

Es gilt das Wiener Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.

5. Verhaltensanweisung während der Veranstaltung:

Jede/r BesucherIn des Veranstaltungsgeländes hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige BesucherInnen haben keinen Zutritt bzw. können vom Gelände/Stubn verwiesen werden.

Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern und sonstigen Verlautbarungen ist genauestens Folge zu leisten. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Veranstalter oder der Polizei von dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Veranstalters oder der Polizei ist Folge zu leisten. Fluchtwege sind ausschließlich im Gefahrenfall zu benützen.

Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Zigaretten in die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben. Ein Reinigungsdienst für den Innen- und Außenraum des Veranstaltungsgeländes ist ständig verfügbar um dieses sauber zu halten.

5.1. Verhalten im Gefahrenfall:

Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) muss umgehend der Veranstalter oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.
Den Anweisungen des Veranstalters ist jedenfalls Folge zu leisten. Im Falle eines Gefahr- oder Brandfalles ist das Veranstaltungsgelände ruhig aber zügig zu verlassen.

5.2. Benützung der Einrichtung in der Veranstaltungsstätte:

Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.

In den Indoor Räumen (Stubn) ist das Rauchen/Dampfen von (Tabak-)Erzeugnissen verboten.

Zigaretten sind ausschließlich in den dafür im Außenbereich vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.

5.3. Verhalten im Falle eines Unwetters (z.B. Sturm, Hagel, Gewitter, Glatteis):

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

6. Fahrverbot:

In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 7 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt (ausgenommen Fahrräder am Fahrradweg und Kinderwägen).

7. Verbotene Gegenstände:

Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.

Allen BesucherInnen, die das Veranstaltungsgelände betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:

  • Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
  • pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie z.B.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
  • Pfeffersprays und Tränensprays;
  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen;
  • Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer;
  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.
  • alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzien;
  • Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke – ausgenommen sind Speisen und Getränke für Kinder bzw. Babynahrung;

Ausgenommen davon sind Kinderwägen.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung dem Veranstalter und den Organen der Stadt Wien sowie den Organen der Landespolizeidirektion Wien diese abzunehmen. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist der Veranstalter berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

8. Werbemittel, Verkauf und Verteilen von Waren und Drucksorten:

Jede Art von gewerblicher Tätigkeit (Gastronomie, Verteilen von Flyern, Medien, etc.) sowie jegliche Werbung bedarf ein Übereinkommen mit der Alm Advent Veranstaltungs GmbH.
Wird ohne Erlaubnis des Veranstalters Werbung verteilt, wird der Aufwand für die Beseitigung und Reinigung dem jeweiligen Verursacher in Rechnung gestellt.

9. Mitführen von Tieren/Abstellen von Gefährten:

Die Mitnahme von Tieren ist erlaubt, jedoch nicht empfohlen! Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.
Ein Zutrittsverbot für Hunde gibt es bei Ihrem Besuch in den Stubn, daher muss der Hund draußen bleiben, Ausnahmen sind Blindenführ- und Partnerhunde.

Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte bei Zuwiderhandelnden auf eigene Kosten durch den Veranstalter verwahrt werden.

10. Barrierefreie Mobilität für Rollstuhlfahrer:

Wir sind bemüht, den Besuch beim Wiener Alm Advent für Menschen mit eingeschränkter Mobilität so angenehm wie möglich zu gestalten. Unser gesamtes Personal steht gerne zur Hilfestellung bereit. Es gibt vor Ort ein barrierefreies WC und das gesamte Gelände ist mit einem Rollstuhl befahrbar.

11. Anordnungsbefugnisse:

Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megaphone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen und der Organe der Stadt Wien, als auch des Veranstalters selbst haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.

12. Rechtsfolgen bei Verstößen:

Gem. § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.

Wir freuen uns auf ein gemütliches, sicheres Z’SAM KOMMEN.

ANGABE DER ERREICHBARKEIT DES VERANSTALTERS WÄHREND DER VERANSTALTUNG:

Veranstalter/in:
Alm Advent Veranstaltungs GmbH, Geschäftsführung: Claudia Wiesner

Kontaktdaten:
+43 (0)6649209780; office@almadvent.at