21. November - 20. Dezember 2024

21. November - 24. November 2024

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Alm Advent Veranstaltungs GmbH (im Folgenden „Alm Advent“ genannt) und ihren Vertragspartnern in Zusammenhang mit der Buchung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Alm Advent Anwendung, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Alm Advent sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Alm Advent anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch die ihnen hinsichtlich Sinn und Zweck am nächsten kommenden und wirksamen Bestimmungen zu ersetzen.

2. Vertragsbedingungen / Vertragsobjekt

Angebote der Alm Advent sind grundsätzlich nicht verbindlich. Erst die Annahme des Angebots durch den Vertragspartner gilt als verbindliche Buchung der Veranstaltung. 

Die Räumlichkeiten der Alm Advent werden entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt und dürfen nur gemäß den Vereinbarungen von dazu Berechtigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum festgelegten Zweck verwendet werden.

Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen etc. sind widmungsgemäß sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben. Sollte eine zusätzliche Endreinigung oder Wiederherstellung erforderlich sein, so sind die daraus entstehenden Kosten zur Gänze vom Vertragspartner zu tragen.

3. Haus- und Platzordnung

Die Haus- und Platzordnung ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Buchung

Die Personenanzahl ist bei der Angebotsanfrage anzugeben. Bis zu 4 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung kann die Personenanzahl um 10% nach unten korrigiert werden. Bsp.: Werden bei der Reservierung 50 Personen angegeben, kann 4 Wochen vorher noch auf bis zu 45 Personen korrigiert werden, ohne dass Kosten für die ausbleibenden 5 Personen anfallen.

Eine Korrektur nach oben ist nur in Absprache mit Alm Advent möglich.

Die fixe Personenzahl ist 14 Tage vor der Feier anzugeben. Diese wird auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Jede weitere Person, die nach positiver Zusage durch Alm Advent zur Feier kommt, wird extra verrechnet.

5. Preise

Alle in dem Angebot angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in EURO.

6. Zahlungsbedingungen

Die 1. Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme wird nach firmenmäßiger Unterzeichnung des Angebots mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen ausgestellt. Bei Buchungen ab 1. November verkürzt sich das Zahlungsziel auf 1 Woche. Die zweite Anzahlung von 50% der Auftragssumme ist bis jeweils 16. Oktober des Jahres fällig.

Soll die Personenzahl vor der gebuchten Veranstaltung noch korrigiert werden, bleibt die Höhe der Anzahlungen trotzdem bestehen. Der Betrag wird dann mit den zusätzlichen Bestellungen vor Ort gegengerechnet. Wenn kein Zahlungseingang innerhalb der Zahlungsfrist erfolgt, behält sich Alm Advent vor, die Veranstaltung unter Berücksichtigung der allenfalls entstehenden Stornokosten abzusagen.

7. Technik/Infrastruktur/Dekoration

Grundsätzlich wird von der Alm Advent eine Grundausstattung für Technik, Dekoration, Beleuchtung etc. zur Verfügung gestellt. Die Benützung bzw. das Mitbringen von zusätzlicher Ausstattung kann nach Absprache mit der Alm Advent erfolgen. Unbedingte Voraussatzung ist die Einhaltung aller dafür erforderlichen behördlichen Auflagen (z.B. Sicherheitsauflagen, Auflagen betreffend Brandschutz und Lärmschutz).

Bei speziellen Wünschen seitens des Vertragspartners bezüglich infrastruktureller Aufbauten sowie technischen Equipments behält sich Alm Advent vor, die Leistungen von Dritten zu beanspruchen. Die dadurch entstandenen Kosten werden an den Vertragspartner direkt weiterverrechnet. 

8. Exklusivität

Bei exklusiver Reservierung einer Räumlichkeit der Alm Advent ist der Einlass 30 Minuten vor der gebuchten Veranstaltung möglich ansonsten unmittelbar bei Beginn der Veranstaltung. Es darf grundsätzlich nur die vorhandene Veranstaltungstechnik verwendet werden (für Sonderwünsche siehe Punkt 6.).

9. Gastronomische Versorgung

Die gastronomische Betreuung wird durch unser Gastronomiepartner, der Firma Schwarz Hirsch Finest Catering GmbH durchgeführt. Das jeweilige Vertragsverhältnis kommt sohin zwischen dem Vertragspartner und dem Gastronomiepartner direkt zu Stande.

Es dürfen keine Speisen und Getränke zur Konsumierung im Veranstaltungsbereich selbst mitgebracht werden.

10. Security & Veranstaltungsleitung

Bei exklusiver Buchung einer Stube sind die Kosten für das aufgrund behördlicher Auflagen notwendige Security Personal sowie Veranstaltungsleitung (1 Person) zur Gänze von dem Vertragspartner zu übernehmen.

11. Personal

Bei den im der Kostenaufstellung angeführten Personalaufwand handelt es sich um eine Schätzung, die sich an dem im Angebot festgelegten Ablauf orientiert. Die Vor- und Nachbereitungszeit ist hier inkludiert. Abweichungen von dem im Angebot vorgegebenen Ablauf können höhere Personalkosten verursachen. Bei wesentlicher Überschreitung der Dauer der Veranstaltung, behält sich Alm Advent vor, zusätzlich anfallende Personalkosten an den Kunden weiter zu verrechnen.

12. Endabrechnung

Es wird spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung eine Schlussrechnung gestellt, in der alle Leistungen und die gesamte Konsumation aufgelistet ist. Darin ist auch die Anzahlung sowie die Restzahlung festgehalten. Der sich aus der Abrechnung ergebende Saldo ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Die Verrechnung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

13. Zahlungsverzug

Bei jeglichem Zahlungsverzug hat der Vertragspartner der Alm Advent eine Mahngebühr von EUR 25 sowie Verzugszinsen in Höhe vom 9,2% über dem Basiszinssatz zu zahlen.

14. Rücktritt vom Vertrag

Die Alm Advent ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

a. Der Vertragspartner mit seinen finanziellen Verpflichtungen in Verzug ist;

b. Der Alm Advent bekannt wird, dass die geplanten Veranstaltungen den Vereinbarungen widerspricht, gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist;

c. Die Alm Advent infolge höherer Gewalt oder aus einem anderen Umstand gezwungen ist, einen oder mehrere Veranstaltungsbereiche oder auch die gesamte Veranstaltungsfläche vorübergehend oder für längere Zeit zu schließen bzw. zu räumen. Ein Rückstritt vom Vertrag oder Geltendmachung eines Schadendersatzanspruches ist dann ausgeschlossen. Darunter fallen auch Nutzungsbeschränkungen in den vertraglich festgelegten Flächen bzw. den Zugängen, die durch Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen oder durch behördliche Vorschiften und Auflagen bestehen. Die Alm Advent wird sich in diesen Fällen – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – jeweils um eine Ersatzlösung bemühen.

d. Über das Vermögen des Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird;

e. Der Vertragspartner aus anderen Verträgen mehr als 30 Tage in Zahlungsverzug ist. Dem Vertragspartner erwächst in solchen Fällen kein Anspruch gegenüber der Alm Advent.

15. Stornierungen

Bei Terminabsagen bis zum 30. April des Jahres verrechnet die Alm Advent keine Stornogebühr. Bei Terminabsagen ab 1. Mai des Jahres verrechnet die Alm Advent 50% der Angebotssumme. Bei Absagen bis zu 9 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% des Angebotssumme. Bei einer Stornierung ab 1. September des Jahres verrechnet die Alm Advent 75% der Angebotssumme. Zu jedem späteren Zeitpunkt liegen die Stornokosten bei 100% der Angebotssumme, zuzüglich der Kosten der bereits getroffenen Vorbereitungsleistungen. Allfällige an die Alm Advent gerichtete Stornoforderungen Dritter werden ebenfalls an den Vertragspartner weiterverrechnet. Bei abweichender Angabe im konkreten Angebot für die Veranstaltung, sind die dort vereinbarten Stornobedingungen anzuwenden.

Bei einem Teilnehmerausfall von mehr als 10% der gebuchten Anzahl, ohne rechtzeitige Bekanntgabe gemäß Punkt 4., wird als Stornogebühr das gebuchte Arrangement für die ausgefallenen Teilnehmer verrechnet. 

Stornierungen durch den Vertragspartner werden nur schriftlich oder per E-Mail akzeptiert.

Sollte die gebuchte Veranstaltung durch höhere Gewalt oder sonstige, unvorhersehbare Ereignisse nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung.

Die Alm Advent behält sich vor, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet ist oder falsche Angaben zum Veranstalter/Veranstaltungszweck gemacht werden.

16 Haftung

Der Vertragspartner haftet für alle Schäden – auch Folgeschäden – die von ihm oder ihm zurechenbaren Personen, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht werden. Wenn durch den Vertragspartner Schäden (zB Bruch, Verlust) oder Verunreinigungen am Eigentum von Alm Advent entstehen, schuldet der Vertragspartner der Alm Advent Schadenersatz. Eltern haften für ihre Kinder.

Bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernimmt die Alm Advent keine Haftung.

17. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen der Alm Advent und dem Vertragspartner aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschließlich von Streitigkeiten über dessen Gültigkeit ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Alm Advent und dem Vertragspartner ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk vereinbart.